Die Finanzierung der Hilfsmittel erfolgt nach ärztlicher Verordnung meist durch die gesetzlichen oder privaten Krankenkassen, Berufsgenossenschaften oder öffentlichen Stellen (z.B. Sozialämtern, Gesundheitsämtern, Hauptfürsorgestellen, orthopädische Versorgungsstellen).
Wir geben Ihnen gerne die hierbei benötigte Hilfestellung. Es ist uns wichtig, dass sowohl die Kunden (Leistungsempfänger) als auch die Krankenkassen (Kostenträger) mit unseren Leistungen als Leistungsträger zufrieden sind. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen wir sogar die komplette Abwicklung für Sie – Sie reichen uns lediglich das Rezept ein.
Alle Hilfsmittel und Leistungen können auch privat abgerechnet werden. Bei größeren Investitionen bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit der Finanzierung über unseren Partner, die Opta Data Gruppe, an. Sprechen Sie uns einfach an!