Eine Gehhilfe ist ein vielseitiges Hilfsmittel, das sowohl die Gelenke entlastet als auch die Mobilität steigert. Besonders für Senioren, die nach mehr Sicherheit suchen, sind Gehhilfen eine wertvolle Unterstützung. Dabei können Gehilfen selbst ohne sichtbare körperliche Einschränkungen bei Gleichgewichtsstörungen oder Schwindelgefühlen die nötige Sicherheit bieten. Ein Rollator, Gehstock oder Elektromobil kann dabei helfen, längere Strecken zu bewältigen und den Weg zum Einkaufsladen oder Treffen mit Freunden wieder zu ermöglichen. Sie sind damit echte Allrounder, die Mobilität, Sicherheit und Selbstständigkeit für Menschen mit körperlichen Einschränkungen verbessern und zu einem aktiven und erfüllten Alltag beitragen.
Rechtlich gesehen gehören Gehhilfen zu der Produktgruppe 10 „Gehhilfen“ im Hilfsmittelverzeichnis. Diese Gehhilfen werden von der Krankenkasse übernommen oder bezuschusst, wenn sie medizinisch notwendig sind, unabhängig davon, ob der Versicherte pflegebedürftig ist oder nicht. In beiden Fällen muss der Antrag auf Zuzahlung oder Kostenerstattung an die Krankenkassen gerichtet werden. Für diese Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung notwendig, die das medizinische Erfordernis der Gehhilfe bestätigt.
Zuerst sollten Sie einen Termin mit Ihrem behandelnden Arzt vereinbaren. Der Arzt kann Ihre spezifischen Bedürfnisse beurteilen und eine ärztliche Verordnung für die Gehhilfe ausstellen, die im Hilfsmittelverzeichnis genau beschrieben ist. Einigen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Arzt auf eine geeignete Gehilfe und achten Sie darauf, dass diese in der Verordnung auch möglichst genau beschrieben wird. Steht beispielsweise nur „Rollator“ auf der Verordnung, erhalten Sie in der Regel ein Standardmodell.
Reichen Sie die ärztliche Verordnung gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Pflegekasse hat dann bis zu drei Wochen Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen. Falls ein Gutachten notwendig ist, verlängert sich diese Zeit auf fünf Wochen. Sobald Sie eine Bewilligung erhalten, informiert Sie Ihre Pflegekasse, wo Sie Ihre Gehhilfe erhalten.
Bei Ihrem Sanitätshaus können Sie sich weiterhin fachkundig beraten lassen, um Ihre Gehhilfe individuell anzupassen und sicherzustellen, dass sie ergonomisch und optimal auf Ihre Körpergröße und Mobilitätsanforderungen abgestimmt ist. Die Mitarbeiter stehen Ihnen bei der Beratung mit einer hohen Expertise und viel Einfühlvermögen zur Seite. Nach der Anpassung können Sie die Gehhilfe im Sanitätshaus abholen und Ihren Alltag wieder aktiv gestalten.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder möchten beraten werden zum Thema Mobilität? Sprechen Sie uns gerne an! Das Sanitätshaus und die Orthopädietechnik Kellner in Münster erreichen sie hervorragend aus dem gesamten Münsterland, sowie Wolbeck, Handorf, Nottuln, Telgte, Havixbeck, Senden, Warendorf oder Coesfeld!
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